Ich streite für Sie.

Als langjähriger freier Mitarbeiter des renommierten Kollegen Professor Dr. Achim Krämer und dessen vielfacher amtlich bestellter Vertreter in mündlichen Verhandlungen vor fast allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs sind mir sämtliche Facetten der III. Instanz eines Zivilprozesses seit langem bestens bekannt. Als Gründungsmitglied einer seit fast zehn Jahren auf größere zivilprozessuale Auseinandersetzungen spezialisierten Sozietät von Rechtsanwälten ist mir aber völlig bewusst, dass auch die III. Instanz eines Rechtsstreits integraler Bestandteil desselben ist und die Notwendigkeit eines Anwaltswechsels gerade der bisher erfolgreichen Partei schwerlich einleuchtet. Solange der Gesetzgeber aber mit guten Gründen an der gesonderten Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof festhält, ist ein solcher Anwaltswechsel in III. Instanz unumgänglich. Ich verstehe meine Tätigkeit für die Mandanten in der Revisionsinstanz aber nicht grundsätzlich anders als der Prozessbevollmächtige in den Vorinstanzen und bearbeite Mandate stets persönlich, was auch die jederzeitige persönliche Ansprechbarkeit für den Mandanten beinhaltet. Ich sehe meine Aufgabe als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof nicht primär darin, einen Beitrag zur Rechtsfortbildung oder gar zur Entlastung der Zivilsenate beim Bundesgerichtshof zu leisten, sondern schlicht und ergreifend in der bestmöglichen Durchsetzung des Mandanteninteresses in dem durch die besonderen Regeln des Beschwerde- bzw. Revisionsverfahrens geschaffenen Rahmen.


Kollegiale Zusammenarbeit.

Besonders wichtig ist mir die vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit mit den Prozessbevollmächtigten in den Vorinstanzen, von deren intimer Kenntnis des Prozesses ich bei der Vertretung der gemeinsamen Mandanten in der III. Instanz gerne profitiere und von deren Sachvortrag in den Vorinstanzen die Erfolgsaussichten meiner Tätigkeit maßgeblich abhängen. Selbstverständlich ist für mich dabei absoluter Mandatsschutz für die meine Tätigkeit vermittelnden Berufskollegen. Gerne begleite ich beratend – in Zusammenarbeit mit den Prozessbevollmächtigten vor Ort oder meinen ehemaligen Sozien hier in Karlsruhe – größere Zivilprozesse auch bereits in den Tatsacheninstanzen, zumal dort häufig die entscheidenden Weichen für den Prozesserfolg gestellt werden.


Florett statt Säbel.

Das Einhalten der Gebote der Höflichkeit halte ich auch in harten Auseinandersetzungen nicht nur für eine hohle Floskel, sondern für eine wichtige und selbstverständliche Aufgabe des Prozessvertreters. Das sollte aber nicht mit einer unzulässigen Nachgiebigkeit gegenüber Gericht und Gegner verwechselt werden und schließt auch pointierten oder ironisierenden Vortrag sicher nicht aus. Dass ich in der Lage bin, eine Position in dieser Weise mit Erfolg zu vertreten, auch wenn die Gegenseite prominent besetzt ist, mag man dem Beschluss des Anwaltssenats vom 11. September 2006 (BGHZ 169, 77 = NJW 2007, 1133), der meine Person betrifft, und meiner nachfolgenden Ernennung zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof durch die Bundesministerin für Justiz zum 1. Juni 2007 entnehmen. Ich freue mich sehr, mit der gleichen Entschlossenheit – und dem gleichen Spaß an der Sache – nunmehr die Interessen meiner Mandanten vor dem Bundesgerichtshof vertreten zu können.