Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 1993 bin ich fast ausschließlich in zivilprozessualen Streitigkeiten – neudeutsch: Litigation – tätig. Aus der von mir im Jahre 1998 gegründeten Sozietät Siegmann & Kollegen bin ich aufgrund meiner Zulassung zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zum 31. Mai 2007 ausgeschieden, stehe aber deren Mandanten auf Wunsch nach wie vor beratend zur Seite.
Schwerpunkte meiner beruflichen Tätigkeit sind – gemäß der Mandantenstruktur – das Bankrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht und das Haftungsrecht der freien Berufe. Daneben habe ich auch zahlreiche Streitigkeiten aus dem Bereich des Erbrechts und des Insolvenzrechts betreut. Meine Spezialisierung bezieht sich damit weniger auf einzelne materielle Bereiche des Zivilrechts als auf die spezifische Form der forensischen Tätigkeit im Zivilprozess, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzt, soll sie mit optimaler Erfolgsaussicht ausgeübt werden. Langjährige Erfahrungen habe ich vor allem auch mit den Besonderheiten der anwaltlichen Tätigkeit in der zivilrechtlichen Revisionsinstanz.
Insbesondere: Die Vertretung in der Revisionsinstanz
Die vom Gesetzgeber nach wie vor beibehaltene gesonderte Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof sieht sich – ungeachtet ihrer jüngsten verfassungsgerichtlichen Bestätigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.2.2008, NJW 2008, 1293) – in Zeiten der zunehmenden Spezialisierung und Qualifizierung der Rechtsanwaltschaft durch die Einführung einer Vielzahl an Fachanwaltschaften einem erhöhten Rechtfertigungsdruck ausgesetzt. Diese Kritik dürfte freilich insofern zu kurz greifen, als sie die Realität guter anwaltlicher Tätigkeit in der Revisionsinstanz ausblendet. Selbstverständlich fließt die Expertise derjenigen Kollegen, die die Prozesse als ausgewiesene Sachkenner in den Instanzen geführt haben, über deren Schriftsätze und deren – mir jederzeit willkommene – ergänzende Information auch in meine Schriftsätze als anwaltlicher Bevollmächtigter in der Revisionsinstanz ein. Die Aufgabe eines guten Rechtsanwalts beim Bundesgerichtshof ist es nach meinem Verständnis, seine eigenen forensischen Spezialkenntnisse und die Bereitschaft, sich in Spezialmaterien zügig einzuarbeiten, in diese immer erforderliche enge kollegiale Zusammenarbeit einzubringen. Als Ergebnis einer solchen gelungenen Zusammenarbeit entsteht dann im Idealfall ein Schriftsatz, der nicht nur die bisherigen Argumente im Interesse des gemeinsamen Mandanten wiederholt, sondern aus der zwangsläufig vorhandenen Distanz zur bisherigen Argumentation und vielleicht auch zu dem sehr speziellen Gegenstand des Prozesses in Auseinandersetzung mit den Urteilen der Vorinstanzen zusätzliche Argumentationslinien – etwa durch einen Transfer aus anderen Rechtsgebieten mit vergleichbaren Streitlagen – entwickelt. Nach meiner langjährigen Erfahrung in der Bearbeitung revisionsrechtlicher Mandate ist es nicht selten gerade eine solche neu entwickelte Argumentation, die den Bundesgerichtshof von der Richtigkeit des Standpunktes des Mandanten überzeugt.
Damit soll natürlich nicht gesagt sein, dass ich guten Gewissens Mandate aus allen Bereichen übernähme, die von den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs entschieden werden. Dort, wo ich mich nicht für hinreichend kompetent halte, etwa im Bereich des Patentrechts, habe ich keine Scheu, einen besser qualifizierten Kollegen zu benennen.
Schiedsrichterliche Tätigkeit.
Neben meiner Tätigkeit als Prozessbevollmächtigter in der Revisionsinstanz und meiner beratenden Begleitung in den Tatsacheninstanzen anhängiger zivilprozessualer Rechtsstreitigkeiten bin ich in letzter Zeit vermehrt auch als Schiedsrichter in größeren (nationalen) Schiedsverfahren (etwa im Bereich der so genannten Post-M&A-Litigation) tätig. Diese Tätigkeit bietet mir die Gelegenheit, meine forensische Kernkompetenz in ganz anderen Zusammenhängen einzubringen, was ich als große Herausforderung empfinde, die ich gerne in Zukunft in noch größerem Umfang annehmen werde.