Die Kanzlei Siegmann & Kollegen versteht sich seit ihrer Gründung im Jahre 1998 als hoch spezialisierter Dienstleister für größere zivilprozessuale Auseinandersetzungen. Exzellente juristische Kenntnisse – ausgewiesen durch entsprechende Examina und vertieft durch regelmäßige Fortbildungen – und den unbedingte Willen zum Erfolg halten wir für selbstverständliche Eigenschaften des erfolgreichen Prozessanwalts. Besonderheit unserer Sozietät ist, dass zudem alle Partner über langjährige Erfahrungen aus der Tätigkeit für eine auf zivilprozessuale Revisionen spezialisierte Kanzlei verfügen. Die hierbei aus der Sicht der Revisionsinstanz gewonnenen Einblicke in erfolgreiche zivilprozessuale Strategien setzen wir tagtäglich konsequent zum Nutzen unserer Mandanten um. Unser namensgebender Seniorpartner wurde nunmehr zum 1. Juni 2007 zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt und ist deshalb zum 31. Mai 2007 aus der Sozietät ausgeschieden, bleibt aber unser Kooperationspartner. Er steht den Mandanten der Sozietät Siegmann & Kollegen auf Wunsch nach wie vor gerne beratend zur Seite.
Optimale Betreuung durch persönliche Beratung.
Um eine optimale Betreuung unserer Mandanten gewährleisten zu können, konzentrieren wir uns auf ausgewählte, rechtlich und wirtschaftlich bedeutendere zivilprozessuale Mandate. Wir bearbeiten die Mandate, die wir übernehmen, stets persönlich mit einer strengen Ausrichtung auf das Ziel eines bestmöglichen Prozessergebnisses.
Wissenschaftliche Vertiefung und advokatorische Schärfe.
Dort, wo eine wissenschaftliche Vertiefung des Vortrags
dem Prozesserfolg zu dienen verspricht, leisten wir eine solche vor dem
Hintergrund unserer umfänglichen Publikationstätigkeit. Dort,
wo andere advokatorische Stilmittel - wie das der Ironie - sich als geeignetere
Instrumente zur Erzielung des gewünschten Prozessergebnisses erweisen,
greifen wir zum Nutzen unserer Mandanten gerne auch auf diese zurück.
Der Erfolg bestätigt unsere Strategie.
Der hohe Anspruch an die Qualität unserer forensischen Arbeit hat dazu geführt, dass wir in unserem Kompetenzbereich im Interesse einer optimalen Vertretung der gemeinsamen Mandanten bundesweit mit mehreren deutschen wie internationalen Großkanzleien kooperieren. Darüber hinaus vertreten wir regelmäßig namhafte Berufskollegen in gesellschafts- oder haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Vertretung von Kreditinstituten in zivilprozessualen Auseinandersetzungen vor nationalen wie internationalen Gerichten. Häufig werden auch Mandate mit erb- oder insolvenzrechtlichem Einschlag von Unternehmen oder vermögenden Privatpersonen an uns herangetragen. Wir übernehmen aber gerne Mandate auch aus anderen Bereichen des Zivilrechts, sofern sie uns rechtlich und wirtschaftlich interessant erscheinen. Dazu gehören auch Mandate mit öffentlich-rechtlichem Einschlag, etwa Amtshaftungsprozesse. Mandate aus Rechtsgebieten, in denen wir uns nicht zu Hause fühlen, übernehmen wir nicht, sondern empfehlen kompetente Kollegen.
Qualität hat ihren Preis.
Die hohe Professionalität unserer Arbeit beruht auf einem ganz erheblichen persönlichen Einsatz aller Sozien, der eine adäquate Honorierung bedingt. Diese kann sich bei höheren Gegenstandswerten auch aus den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwalts- vergütungsgesetzes ergeben. Stets bieten wir unseren Mandanten aber eine Abrechnung nach Stundensätzen an, die wir für eine interessante Alternative zu den für vergleichbare Leistungen am Rechtsberatungsmarkt geforderte Vergütungen halten. Gerne überzeugen wir Interessenten bei einem persönlichen Gespräch von den Vorzügen unseres forensischen Dienstleistungsangebots.